Bei aller Liebe?

Und sie lebten glücklich bis ans Ende ihrer Tage … Was im Märchen schön klingt, sieht in der Realität oft anders aus. Auch wenn nach Angaben des Statistischen Bundesamtes in Deutschland durch richterlichen Beschluss rund 143.800 Ehen geschieden wurden – und damit knapp 5.200 (3,5 Prozent) weniger als im Vorjahr: Eine Scheidung oder eine Trennung geht nicht nur mit emotionalen Tiefen einher, es muss auch vieles geregelt werden. Gegebenenfalls vom Sorgerecht bis hin zur Aufteilung des Vermögens. Bei mehr als der Hälfte der Scheidungen gibt es Streit ums Geld und immer häufiger auch um die Kinderbetreuung.

Wer dies umgehen möchte, sollte noch in glücklichen Zeiten vorsorgen und regeln, wie was aufgeteilt wird, auch wenn in solch einer Situation natürlich niemand über das sogenannte Worst-Case-Szenario, also den schlimmsten aller Fälle, nachdenken möchte. Wird keine individuelle Vereinbarung getroffen (Ehevertrag), gilt die Ehe als Zugewinngemeinschaft. Wer sich bei der Scheidung nicht einigen kann, dessen Vermögen wird dementsprechend über den Zugewinnausgleich aufgeteilt. Dabei wird aufgelistet, was die Partner mit in die Ehe gebracht haben und was hinzugekommen ist. Außen vor bleiben Schenkungen und Erbschaften. Das heißt, die während der Ehe erworbenen Vermögensgüter werden am Ende zwischen den Ehepartnern finanziell ausgeglichen. Ein gemeinsames Haus oder eine gemeinsame Eigentumswohnung stellt oft den größten und problematischsten Vermögenswert dar, wenn es zu einer Aufteilung im Zuge der Scheidung kommt.

Die meisten Ehen in Deutschland leben nach dem Eherecht im Güterstand der bereits erwähnten Zugewinngemeinschaft – eine gemeinsame Immobilie bei Scheidung durch den geforderten Zugewinnausgleich zu teilen, ist alles andere als einfach. Dabei gilt es, wichtige Fragen zu klären: Wer bekommt das Haus oder die Wohnung im Falle der Scheidung? Wer muss wen auszahlen? Welche Rechte und Pflichten haben die Ex-Partner in Bezug auf sie Immobilie?

Wenn man sich nicht einig ist, wird es im Falle einer Trennung oder Scheidung, insbesondere ohne vorher vertraglich festgelegte Bedingungen, schwer auf einen gemeinsamen Nenner zu kommen. Daher empfiehlt es sich vorab eine Vereinbarung darüber zu treffen, was passiert, wenn man sich nicht mehr versteht. Denn es ist einfacher, eine Einigung zu finden, wenn man sich gut versteht, als wenn man sich bereits mitten im Rosenkrieg befindet. Die Situation sorgfältig zu durchdenken, ist notwendig. Bleibt einer von beiden in der ehemals gemeinsamen Immobilie wohnen? Wenn ja, wer? Oder ist es ratsamer, zu verkaufen? Welche konkreten Wege es in solch einem Fall gibt, erfahren Sie im nächsten Blogbeitrag…

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