Unterlagen Check - Alle Dokumente für den Verkauf zusammen?

Wie essenziell beim Verkauf eines Hauses oder einer Wohnung das richtige Zeitmanagement, eine vernünftige Planung und die rechtzeitige Beschaffung notwendiger Unterlagen sind, konnten Sie im letzten Artikel unseres Blogs lesen. Diesmal möchten wir Ihnen einen Überblick über die wichtigsten Unterlagen geben, die meist an unterschiedlichen Stellen beantragt werden müssen und die – je nach Dokument – auch ein paar Euro kosten.

Grundbuchauszug: Diesen benötigen Sie in jedem Fall, um zu beweisen, dass Immobilie und Grundstück tatsächlich Ihnen gehören. Im Grunde ist der Grundbuchauszug wie der KfZ-Brief beim Auto, denn hier sind alle Eckdaten vermerkt, die wichtig und relevant sind.  Im Grundbuchauszug werden die Eigentümer sowie alle weiteren Grundstücksdaten wie bestehende Hypotheken oder Nießbrauchrechte eingetragen. Sie können ihn beim Grundbuchamt beantragen und er sollte nicht älter als drei Monate sein. Ein einfacher Grundbuchauszug kostet 10, eine beglaubigte Kopie 20 Euro und kann beim zuständigen Amtsgericht beantragt werden.


Flurkarte: Die finanzierende Bank des Käufers will zwingend Einsicht in diese nehmen, da die genauen genauen Grundstücksgrenzen sowie die umliegenden Grundstücke eingezeichnet sind. Diese Daten sind von Bedeutung, um eine professionelle Werteinschätzung der Immobilie vornehmen zu können. Zudem sind die Lage und die Grenzen eines Grundstücks für einen potenziellen Käufer natürlich
von Interesse. Die Flurkarte erhalten Sie beim Katasteramt, sie kostet zwischen 15 und 60 Euro und sollte nicht älter als drei Monate sein. Am besten informieren Sie sich dazu in Ihrem zuständigen Katasteramt, da die Kosten von Ort zu Ort variieren. Für Sachsen-Anhalt ist die zuständige Behörde das Landesamt für Vermessung und Geoinformation Sachsen-Anhalt.


Bauakte: Im Idealfall fasst die Bauakte alle relevanten Dokumente rund um das zu verkaufende Gebäude zusammen – von Bauplänen und der Baubeschreibung bis hin zur Baugenehmigung sowie den Flächenberechnungen und Maßangaben. Bei älteren Gebäuden kommt es vor, dass nicht alle Informationen vorliegen oder diese bereits im Archiv gelagert werden. Während auf eine Baugenehmigung im Fall einer älteren Immobilie verzichtet werden kann, sollten die Flächenberechnungen nicht fehlen. Denn in diesem Fall muss die Immobilie neu vermessen werden. Die Bauakte gibt es beim Bauamt ihrer Gemeinde. Die Einsichtnahme ist meist kostenfrei, allerdings fallen für Kopien oft Verwaltungsgebühren von 5 bis 100 Euro an.

Energieausweis: Was viele Eigentümer nicht wissen: Der Energieausweis ist beim Verkauf einer Immobilie seit 2014 Pflicht. Kann der Käufer den Energieausweis nicht einsehen, droht dem Verkäufer ein Bußgeld. Im schlimmsten Fall muss mit einer Geldstrafe von bis zu 15.000 Euro gerechnet werden. Der Energieausweis gibt Informationen darüber, wie die energetische Beschaffenheit des Hauses ist und ermöglicht somit den potenziellen Käufer den Vergleich mit anderen Objekten. Er darf nach dem Gebäudeenergiegesetz (GEG) nur von Personen mit besonderen Aus- oder Weiterbildungen sowie Berufspraxis ausgestellt werden – beispielsweise Ingenieure, Architekten, Physiker oder Handwerker.

Auch andere Unterlagen sind für den Verkauf wichtig – von einer Auflistung der Modernisierungs- und Instandhaltungsmaßnahmen über Handwerkerrechnungen bis hin zu Garantieurkunden für Geräte und Möbel. Bei Eigentumswohnungen ist außerdem eine Teilungserklärung unerlässlich. All diese Dokumente zu beantragen und zusammenzustellen, nimmt viel Zeit in Anspruch. Sollten Sie dabei Unterstützung benötigen, um Stress zu vermeiden, übernehmen wir das gern für Sie und organisieren alle Dokumente für einen reibungslosen Ablauf. Die Beschaffung aller Unterlagen ist in unserer Dienstleistung immer enthalten und für Sie mit keinerlei weiteren Kosten verbunden.

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